In Verantwortung für eine friedliche und erfolgreiche Zukunft und im festen Willen, wirksame Schlussfolgerungen aus unheilvoller deutscher Vergangenheit zu ziehen, erklärt die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam anlässlich der 70. Wiederkehr des sogenannten "Tages von Potsdam": Wenige
Wochen nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichkanzler wurde am 21.
März 1933 in Potsdam anlässlich der Eröffnung des aus der Wahl vom Dem "Tag von Potsdam" folgte unmittelbar das Ermächtigungsgesetz, das die demokratischen Grundsätze der Weimarer Verfassung beseitigte und das Grundlage der Unterdrückung, Verfolgung und zur Ermordung von Millionen von Menschen auf Grund ihrer Rasse, Religion oder politischen Überzeugung wurde. Der "Tag von Potsdam" steht als abschreckendes mahnendes Beispiel für die Verführbarkeit und Verblendung des deutschen Volkes und für alle Versuche, Geschichte zu missbrauchen und Volkswillen zu manipulieren. Die Erinnerung an den "Tag von Potsdam", seine Vorgeschichte und seine Folgen sind Mahnung an die Potsdamerinnen und Potsdamer, sich für den Erhalt und die Umsetzung der Grundrechte, insbesondere für den Artikel 1 des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt." |
© Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Zuletzt aktualisiert: 05.03.03